Entsorgung nach §54 KrWG
Dienstleistung
Entsorgung nach §54 KrWG
Wohin mit dem Bauschutt, mit mineralischen und organischen Bauabfällen, mit gefährlichen und nicht gefährlichen Altlasten? In diesem Fall heißt es nicht nur „Da Schmid bringt’s mit!“, sondern auch „Da Schmid nimmt’s mit!“ Wir führen den Transport von belasteten Böden, Abbruchbeton und weiteren Abfällen aus.
Die Entsorgung bzw. das Zuführen zum Recycling ist genauestens im §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt und bedarf besonderer Sorgfalt. Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten rund um Abtransport, Entsorgung und Verwertung. Wir sind vertraut mit der gesamten Materie, haben die erforderlichen Genehmigungen zum Abtransport und beraten Sie gerne kompetent im Hinblick auf eine wirtschaftliche qualifizierte Entsorgung nach §54 KrWG.
Hauptsächlich entsorgen wir mineralische Abfälle, zu denen u.a. Bauschutt und teerfreier Asphaltaufbruch gehören, aber auch organische Abfälle wie Kompost oder Grünschnitt. Wichtig zu wissen bei der Entsorgung: Abfälle werden zudem in „gefährlich“ (u. a. Asbest, Teerpappe) und „nicht gefährlich“ (u. a. Holz, Gips, Glas, Dachpappe) unterteilt. Für die verschiedenen Arten von Abfällen gelten individuelle gesetzliche Auflagen. Für detaillierte Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!
Was möchten Sie durch uns fachgerecht entsorgen lassen?
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